Das EU-Label zur Gewährleistung: warum, wieso, weshalb?

Seit dem 27. September 2026 zeigen Onlineshops in der ganzen EU dieselbe blaue Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Was dahintersteckt, was sie für dich bedeutet – und was du tust, wenn mit deinem Schmusibu® mal etwas nicht stimmt.

Stand: 27. September 2026 · von , Gründer von Schmusibu®

Das Wichtigste in Kürze

  • Das „EU-Label“ ist die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: ein Informationsblatt, dessen Aussehen und Text die EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten festgelegt hat.
  • Die Kernaussage: Für Waren, die in der EU verkauft werden, gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung.
  • Es ist kein Gütesiegel und schafft keine neuen Rechte. Es ist ein Pflichthinweis, und jeder Shop in der EU muss denselben zeigen.
  • Zuständig ist der Verkäufer. Nachbesserung oder Ersatz sind für dich kostenlos.
  • Eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie gibt es bei Schmusibu® nicht, deshalb auch kein „GARAN“-Label.

Was ist das EU-Label?

Amtlich heißt es „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“, das EU-Portal „Ihr Europa“ nennt es „Gewährleistungslabel“. Gemeint ist das Informationsblatt mit dem blauen Kopf, dem Sternenkranz und dem „G“ im Schild. Die EU-Kommission hat Gestaltung und Text verbindlich vorgegeben, es gibt die Mitteilung in allen Amtssprachen der EU, und kein Element darf verändert werden. Deshalb sieht sie bei uns genauso aus wie in jedem anderen Shop.

Inhaltlich fasst die Mitteilung zusammen, was dir beim Kauf zusteht:

  • Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der EU verkauft werden. Manche Länder sehen länger vor. Für gebrauchte Waren kann die Frist kürzer sein, aber nicht unter einem Jahr.
  • Die Gewährleistung greift zum Beispiel, wenn eine Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert.
  • Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, der schon bei der Lieferung bestand und innerhalb der Frist erkennbar wird.
  • Er muss dann kostenlos nachbessern oder Ersatz liefern, in bestimmten Fällen den Preis mindern oder den Kaufpreis vollständig erstatten.
  • Was zu tun ist: das Problem dem Verkäufer so bald wie möglich melden und einen Kaufnachweis vorlegen.

Unten auf der Mitteilung steht außerdem ein Beispiel mit dem Schriftzug „GARAN“. Das ist das zweite EU-Zeichen, die harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie (kurz: EU-GARAN-Label). Es gehört nur zu Produkten, für die der Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie gibt, die länger als zwei Jahre läuft, nichts extra kostet und die gesamte Ware abdeckt. Das Beispiel ist fester Teil der amtlichen Mitteilung und bedeutet nicht, dass der jeweilige Shop eine solche Garantie gibt.

Warum? Weil viele ihre Rechte nicht kennen

Die gesetzliche Gewährleistung gibt es in der EU schon lange. Trotzdem wissen viele nicht, dass sie ihnen automatisch zusteht, wie lange sie gilt und an wen sie sich wenden müssen. Die Richtlinie sagt das ganz offen: „Aktuelle Berichte haben gezeigt, dass Verbraucher ihre gesetzlichen Rechte […] oft nicht kennen.“ Die Mitteilung soll daran erinnern und zugleich verhindern, dass die Gewährleistung mit einer freiwilligen Garantie verwechselt wird.

Wie groß die Lücke war, zeigt eine Marktstudie im Auftrag der EU-Kommission aus dem Jahr 2015: EU-weit wussten zwar 67 % der Befragten, dass es eine gesetzliche Mindestgewährleistung gibt, in Deutschland sogar 89 %. Wie lange sie in ihrem Land gilt, wussten aber nur 35 %. Und von denen, die die zwei Jahre kannten, wussten nur 40 %, dass sie auch nach Ablauf einer einjährigen Herstellergarantie noch Rechte haben.

Dahinter steht ein zweites Ziel: Wer seine Rechte kennt, lässt ein mangelhaftes Produkt eher kostenlos reparieren oder ersetzen, statt es wegzuwerfen. Laut Kommission sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte besser kennen, damit sie nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen können und mehr haltbare Waren nachgefragt und angeboten werden. Bevor die Gestaltung feststand, hat die Kommission die Mitteilung in einem Feldversuch mit Verbrauchergruppen getestet.

Wieso jetzt? Die Rechtsgrundlage

Die Mitteilung ist Teil eines EU-Pakets, das Verbraucherinnen und Verbraucher beim „ökologischen Wandel“ stärken soll. Die Bausteine:

  • Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024. Sie hat die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie ergänzt: Händler müssen vor dem Kauf „in hervorgehobener Weise“ auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen, und zwar mit einer einheitlichen Mitteilung. Die Mitgliedstaaten mussten das bis 27. März 2026 umsetzen und ab dem 27. September 2026 anwenden.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025. Sie legt Gestaltung und Inhalt der Mitteilung und des GARAN-Labels fest und gilt ebenfalls seit dem 27. September 2026.
  • Deutschland hat die Pflicht mit dem Gesetz vom 3. Februar 2026 umgesetzt (BGBl. 2026 I Nr. 28). Seither verlangt Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB von Onlineshops, die harmonisierte Mitteilung zu verwenden. In Kraft seit dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist.

Die Gewährleistung selbst ist dagegen nicht neu. In Deutschland regelt sie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schon lange. Neu ist, dass Shops dich vor dem Kauf gut sichtbar und EU-weit einheitlich darauf hinweisen müssen.

Weshalb es bei uns so aussieht

Die Mitteilung muss vollständig, unverändert und gut lesbar sein. Ein verstecktes Vorschaubild oder ein Link in den AGB reichen nicht. Du findest sie deshalb an drei Stellen:

  • Auf jeder Produktseite, im Original unter der Produktbeschreibung.
  • In der Kasse, bevor du deine Bestellung abschickst.
  • Hier, mit allen Hintergründen.

Schmusibu® ist eine kleine Manufaktur in der Oberpfalz. Wir sind Hersteller und Verkäufer zugleich, du hast also genau einen Ansprechpartner, wenn etwas nicht stimmt.

Warum kein „GARAN“-Label? Das EU-GARAN-Label ist für freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern gedacht, die länger als zwei Jahre laufen. So eine Garantie geben wir nicht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, wie bei jedem Händler, aber keine zusätzliche Garantie. Ein GARAN-Label ohne Garantie wäre irreführend und ist deshalb nicht erlaubt.

Deine Rechte im Überblick

So sieht die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf von Neuware in Deutschland aus:

Wie lange?

Zwei Jahre ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Entscheidend ist, dass der Mangel schon bei der Lieferung angelegt war, auch wenn er erst später sichtbar wird. Bei Neuware darf diese Frist vertraglich nicht verkürzt werden. Wird ein Mangel durch Reparatur behoben, verlängert sich die Frist für Käufe ab dem 31. Juli 2026 einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).

Wer muss was beweisen?

Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach der Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung vorhanden war (§ 477 BGB). Du musst das also nicht beweisen. Ab dem zweiten Jahr musst du zeigen, dass der Mangel von Anfang an da war.

Was bekommst du?

  1. Nacherfüllung: Du kannst wählen, ob der Mangel beseitigt oder die Ware ersetzt wird (§ 439 BGB). Die Kosten dafür, etwa für Transport und Material, trägt der Verkäufer. Ist die gewählte Variante unverhältnismäßig teuer, darf der Verkäufer auf die andere ausweichen.
  2. Wenn das nicht klappt: Scheitert die Nacherfüllung, wird sie verweigert oder dauert sie zu lange, kannst du vom Kauf zurücktreten und bekommst dein Geld zurück, oder du behältst die Ware und zahlst weniger (Minderung). Bei einem nur geringfügigen Mangel bleibt es bei der Minderung. Unter Umständen kommt Schadensersatz hinzu (§§ 437, 475d BGB).

Gewährleistung, Garantie, Widerruf: der Unterschied

Drei Begriffe, die oft durcheinandergeraten:

MerkmalGewährleistungGarantieWiderrufsrecht
Was ist das?Gesetzliches Recht bei MängelnFreiwillige Zusage von Hersteller, Händler oder DrittenGesetzliches Recht, einen Onlinekauf ohne Begründung rückgängig zu machen
Gegenüber wem?VerkäuferWer die Garantie gibtVerkäufer
Wie lange?2 Jahre ab LieferungLaut Garantiebedingungen14 Tage ab Erhalt der Ware
VoraussetzungMangel bestand schon bei LieferungLaut GarantiebedingungenKeine
RücksendekostenTrägt der VerkäuferLaut GarantiebedingungenTrägst du, siehe Widerrufsbelehrung
Bei Schmusibu®Gilt, wie bei jedem HändlerKeine zusätzliche GarantieGilt, wie bei jedem Onlinekauf

Wichtig: Eine Garantie kommt immer zusätzlich zur Gewährleistung. Sie kann die gesetzlichen Rechte weder ersetzen noch einschränken.

Mangel entdeckt? So gehst du vor

  1. Melde dich so bald wie möglich per E-Mail oder Telefon und beschreib kurz, was nicht stimmt.
  2. Halte deinen Kaufnachweis bereit: am einfachsten die Bestellnummer (SB-…) aus deiner Bestellbestätigung, alternativ Rechnung oder Kontoauszug.
  3. Ein Foto hilft, damit wir den Mangel schnell einschätzen können. Am besten wartest du mit dem Zurücksenden, bis wir uns gemeldet haben.
  4. Wir klären mit dir Reparatur oder Ersatz. Ein nötiger Rückversand kostet dich nichts.
Matthias Eger Design Studio · Inhaber Matthias Eger
Pfarräckerstr. 14, 92637 Weiden
E-Mail: mail@schmusibu.de · Telefon: 0961 - 634 32 61

Was die Gewährleistung abdeckt und was nicht

Die Gewährleistung gilt für Fehler, die schon bei der Lieferung angelegt waren. Dazu zählen auch Transportschäden: Bis das Paket bei dir ist, trägt der Verkäufer das Risiko. Nicht darunter fallen zum Beispiel:

  • normale Abnutzung durch Gebrauch und Wäsche, wie sie bei einem viel geliebten Kuschelkissen dazugehört. Verschleißt etwas deutlich früher, als man es erwarten darf, kann das aber durchaus ein Mangel sein,
  • Schäden durch falsche Pflege, etwa Waschen entgegen den Pflegehinweisen. Zeigt sich ein Schaden im ersten Jahr, muss allerdings der Verkäufer nachweisen, dass er darauf zurückgeht,
  • Schäden, die erst nach der Lieferung entstehen, zum Beispiel durch Schere, Haustier oder Unfall.

Im Zweifel frag einfach nach. Wir schauen uns jeden Fall an.

Häufige Fragen

Ist das EU-Label ein Gütesiegel?

Nein. Es zeichnet kein Produkt aus und schafft keine neuen Rechte. Es erinnert an Rechte, die bei jedem Kauf in der EU ohnehin gelten. Jeder Shop muss dieselbe Mitteilung zeigen.

Muss ich mich an den Hersteller wenden?

Nein, die gesetzliche Gewährleistung gilt gegenüber dem Verkäufer. Bei Schmusibu® sind Hersteller und Verkäufer dieselben.

Das Paket kam beschädigt an. Was nun?

Melde dich bitte gleich bei uns, am besten mit Fotos von Paket und Inhalt. Bis die Ware bei dir angekommen ist, trägt der Verkäufer das Transportrisiko.

Ich habe ein Schmusibu® geschenkt bekommen. Was nun?

Die Rechte aus dem Kaufvertrag hat, wer gekauft hat. Melde dich trotzdem gern bei uns: Mit der Bestellnummer der schenkenden Person finden wir eine Lösung.

Muss ich die Verpackung aufheben?

Nein. Für die Gewährleistung brauchst du keine Originalverpackung, nur einen Kaufnachweis.

Was bedeutet „GARAN“ auf der Mitteilung?

Das ist ein Beispiel für das EU-GARAN-Label. Es kennzeichnet Produkte, für die der Hersteller freiwillig und ohne Aufpreis eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gibt. Das Beispiel gehört fest zur amtlichen Mitteilung. Schmusibu® bietet keine solche Garantie an.

Gilt das auch für das Spucktuch-Geschenkset?

Ja. Die gesetzliche Gewährleistung gilt für alle Waren.